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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs

Präambel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt – gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. nm-immobilien – nachfolgend „Makler“ genannt – und dem Auftraggeber als Verbraucher – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten die AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 1 Provisionsanspruch

Der Makler erhält die geschuldete Provision für den Nachweis und/ oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe inklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 16 %):

  1. a)  bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,48 % des Kaufpreises;
  2. b)  bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften:- von Wohnungsobjekten 2,32 Monatskaltmieten,- von Gewerbeobjekten 3,48 Monatskaltmieten;
  3. c)  bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 3,48 % des Kaufpreises.

Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Die vorgenannten Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag einvernehmlich aufgehoben oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst wird oder aufgrund auflösender Bedienung.

Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Angebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

§ 2 Fälligkeit der Provision

Die angegebene Provision ist mit dem Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt fällig.

Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt.
Insbesondere bei Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages, beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§ 3 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 16 %) zu entrichten.

§ 4 Mehrfachtätigkeit

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 5 Eigentümer- / Objektangaben

Unser Angebot beruht auf die vom Auftraggeber bzw. von einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Informationen bzw. Angaben. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen bzw. Angaben keinerlei Haftung.

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenzeitlicher Verkauf bzw. Zwischenvermietung, anderweitige Vermittlung, Irrtum bleiben vorbehalten.

§ 6 Informationspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu unterrichten und an den Makler eine Kopie des Vertrages zu übermitteln.

§ 7 Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die, die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen zu ersetzen, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt, der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht aufgibt, mit dem Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen erschwert.

Zu den Aufwendungen gehören insbesondere Inserats- und Prospektkosten, Exposés, Porti, Telefonate, etwaige Eingabekosten in Kommunikationsdienste sowie Kosten für Besichtigungsfahrten.

§ 8 Verjährung

Die Verjährungsfrist für die gesamten Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Makler beträgt 1 Jahr, dies gilt nicht für § 10 Abs. 1. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Geschädigten von den haftungsbegründenden Merkmalen. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen, gelten diese.

§ 9 Kündigung

Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

§ 10 Haftung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Die Haftung des Maklers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für vertragstypische Schäden, die dem Auftraggeber infolge einer vom Makler verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet der Makler jedoch auch dann, wenn ihm lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Soweit die Haftung des Maklers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen des Maklers.

§ 11 Datenschutz

Der Makler speichert die Adresse des Auftragsgebers als auch die weiteren im Rahmen dieser Angelegenheit benötigten Daten. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus den Objektunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese an Interessenten im erforderlichen Umfang übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für künftige Vertragsschlüsse.

§ 12 Schlussbestimmungen

Diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Makler unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird auf Basis deutscher Gesetze und Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit sowie des Europäischen Gerichtshofs ausgelegt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute i. S. des HGB ist der Sitz des Maklers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.

Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen ist der Sitz des Maklers.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt für die mit dem Auftraggeber abzuschließenden vertraglichen Vereinbarungen, die unter Einbeziehung dieser AGB zustande kommen.

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nm-immobilien
Inh. Birgit Kastner
Ingolstädter Str. 10
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Tel.: + 49 (0) 9181/ 520 55 77 Fax.: + 49 (0) 9181/ 520 55 78